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Zweirad-Führerschein

Mofa ab 15 Jahren

Um ein Mofa bis max. 25 km/h fahren zu können, braucht man eine Prüfbescheinigung, auch bekannt als Mofaführerschein. Dieser umfasst eine Theorie-Prüfung sowie eine praktische und theoretische Ausbildung und kann mit 15 Jahren gemacht werden. Die Anmeldung bei der Fahrschule darf schon mit 14,5 Jahren erfolgen, die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.

Die Anforderungen an das Fahrzeug sind:

  • Nicht mehr als 50 ccm Hubraum

  • Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h

  • Nur ein Sitzplatz darf verwendet werden

Ablauf der Ausbildung:

  • Theorie: 6x 90 Minuten. Teilnahme am theoretischen Unterricht

  • Praxis: 90min. praktische Ausbildung, Übungsfahrt in Begleitung des Fahrlehrers. Die Ausbildung endet mit der Erteilung einer Prüfbescheinigung.

Klasse AM ab 15 Jahren

In vielen Bundesländern, u.a. natürlich auch bei uns in M-V, ist der Erwerb der Führerscheinklasse AM bereits ab 15 möglich, ansonsten ab 16.

Für welche Fahrzeuge gilt AM (Rollerführerschein) mit 15?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal

       50 ccm bzw. 4 kW (Roller, Moped)

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal

       50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung (Trikes)

  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 50 ccm bzw. 4 kW sowie Leermasse von maximal 350 kg (Quad, Kleinst-PKW)

Ausbildung:

Dazu müssen die Jugendlichen den theoretischen sowie praktischen Unterricht samt Prüfung absolvieren. Die Theorie wird in 14 Doppelstunden mit einer Dauer von je 90 Minuten gelehrt.

Klasse A1 ab 16 Jahren

Du träumst davon, eines Tages richtig schnelle, schwere Motorräder zu fahren? Weil Du die Freiheit liebst, Geschwindigkeit und das Geräusch der Motoren? Es gibt noch viel mehr Gründe und wir können jeden einzelnen verstehen. Bei allem Spaß am Fahren: Zu allererst kommt die Sicherheit.

Du darfst deshalb schon ab 16 Jahren wertvolle Erfahrungen auf einem Leichtkraftrad sammeln, um Dir in der Praxis die erforderliche Routine im Straßenverkehr anzueignen. Die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet.

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Der Theorieunterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 zusätzliche Themen beschäftigen sich speziell mit der Motorradtheorie.

 

Die Anzahl der Fahrstunden ist natürlich unterschiedlich, die folgenden Sonderfahrten musst Du jedoch auf jeden Fall absolvieren:

  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 4 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt

Klasse A2 ab 18 Jahren

Für Direkteinsteiger (ab 18 J.) in die Klasse A2 sind Theorie- und praktische Prüfung Pflicht.

Was dürfen Sie damit fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln.

Wird ein vorhandener Führerschein auf Klasse A2 erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus lediglich 6 Doppelstunden. 

Die Anzahl der Praxisstunden ist natürlich unterschiedlich.

Es müssen aber 12 Sonderfahrten absolviert werden:

  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 4 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt

 

 

 

Klasse A ab 24 Jahren

Die „große“ Motorradführerschein Klasse A für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung bedeutet für alle echten Fans die Erfüllung ihrer Träume.

 

Was dürfen Sie damit fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln.

Wird ein vorhandener Führerschein auf Klasse A erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus lediglich 6 Doppelstunden.

Die Anzahl der Praxisstunden ist natürlich unterschiedlich.

Es müssen aber 12 Sonderfahrten absolviert werden:

  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 4 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt

Mofa
AM
A1
A2
A
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