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LKW-Führerschein

Klasse C1
(können wir leider nicht mehr ausbilden)

Wer mit einem Lkw über 3,5 t fahren möchte, kommt an der Führerscheinklasse C1 nicht vorbei.

Was darf ich fahren?

Die Klasse C1-Fahrerlaubnis befähigt zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge, welche nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A definiert werden,

       mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg sowie

       einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem

       Fahrer)  und

  • einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, muss der Fahrschüler den Pkw-Führerschein Klasse B besitzen oder sich in der Ausbildung zu dieser befinden.

 

Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 18 Jahre. Es gilt jedoch die Ausnahmeregelung, dass auch jüngere Personen den Führerschein C1 erlangen können, wenn sie sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Dann ist der Besitz der Klasse jedoch mit Auflagen verbunden.

Der Theorieunterricht für die Führerscheinklasse C1 besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff und

6 Doppelstunden Zusatzstoff.  Der Zusatzstoff kann sich auf 2 Doppelstunden verkürzen, wenn Sie D1 oder D besitzen.

Die Anzahl der Fahrstunden ist anhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Pflichtstunden sind jedoch folgende Sonderfahrten:

  • 1 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 1 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 3 x 45 Min. Überlandfahrt

Der Anhänger-Führerschein der Klasse C1 ist die Klasse C1E.

Klasse C1E 
(können wir leider nicht mehr ausbilden)

Was darf ich fahren?

Ein C1E-Führerschein berechtigt dazu, die folgenden Fahrzeugkombinationen und Klassen zu fahren:

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Dabei darf jedoch die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 12.000 kg nicht überschreiten.

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Auch hier gilt: Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht schwerer als 12.000 kg sein.

  • Der Führerschein der Klasse C1E schließt den Führerschein der Klasse BE ein.

  • Der Führerschein der Klasse C1E schließt auch automatisch die Klasse D1E ein, sofern Sie die Klasse D1 besitzen.

Voraussetzungen für den Führerschein Klasse C1E

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein C1E-Führerschein

erteilt werden kann:

  • Das 18. Lebensjahr muss erreicht sein. Vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Erwerb dieses Führerscheins der Klasse C1E nicht möglich.

  • Der Vorbesitz von einem Führerschein der Klasse C1 ist notwendig.

  • Die Bescheinigung einer ärztlichen Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens liegt vor.

  • Der Vorbesitz des C1 Führerscheines bedingt auch den Vorbesitz einer Bescheinigung des Erste-Hilfe Kurses. Dieser muss nicht erneut gemacht werden, auf Verlangen ist aber die Bescheinigung vorzulegen.

 

Der C1E-Führerschein beinhaltet keine Theorie, sondern beschränkt sich auf Praxis incl. Prüfung.

Die Anzahl der Fahrstunden ist anhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Pflichtstunden sind jedoch folgende Sonderfahrten:

  • 1 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 1 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 3 x 45 Min. Überlandfahrt

Klasse c

Sie möchten Ihren Traum zum Beruf machen und richtig schwere LKW’s fahren? Eine gute Entscheidung, denn gut ausgebildete Berufskraftfahrer werden dringend gesucht – egal ob im Nah- oder Fernverkehr.

Voraussetzung: Sie sind 21 Jahre alt und besitzen den Führerschein Klasse B, oder Sie machen die Führerscheine Klasse B und C gleichzeitig!

Was darf ich fahren?

Dieser Lkw-Führerschein beinhaltet Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:

  • Zulässige Gesamtmasse: über 3.500 kg

  • Beförderungsbestimmung: maximal 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger: maximal 750 kg

  • Ausschluss: Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Die Klasse C schließt die Fahrerlaubnis C1 für Lkw von 3.500 bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse ein.

Die Theorie besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff sowie 10 Doppelstunden Zusatzstoff, welcher sich spezifisch um den Lkw-Führerschein dreht. Besitzen Sie die Klasse C1 bzw. D1, können Sie den Zusatzstoff auf 4 Doppelstunden reduzieren. Bei Vorbesitz des D-Führerscheins vermindert sich der spezielle Unterricht auf 2 Doppelstunden.

Wie viel Zeit Sie für die Grundausbildung brauchen, hängt von Ihren persönlichen Vorkenntnissen und Fertigkeiten ab. Folgende Sonderfahrten müssen jedoch in jedem Fall absolviert werden:

 

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt

  • 2 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

Klasse CE

Mit diesem Führerschein stehen Ihnen im Transportwesen alle Möglichkeiten offen. Er ist die „Königsklasse“ unter den LKW-Führerscheinen, mit ihm dürfen Sie „unbegrenzt“ schwere Lastzüge fahren, d.h.

  • Kraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht über 3500 kg und

  • Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht über 750 kg

 

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bereits den Führerschein Klasse C besitzen.

Was darf ich fahren?

Wer die Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt.

Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der  Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.

 

Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren.

Der Zeitaufwand für die Grundausbildung ist abhängig von Ihren persönlichen Fertigkeiten.

 

Folgende Sonderfahrten müssen Sie jedoch in jedem Fall absolvieren:

  • Zug (Klasse CE): 5 x 45 Min. Überlandfahrt

  • Zug (Klasse CE): 2 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • Zug (Klasse CE): 3 x 45 Min. Nachtfahrt

Oder Sie machen beide Führerscheine – Klasse C und CE – in einem Ausbildungsgang, dann werden

6 Sonderfahrten erlassen.

Bei gemeinsamer Ausbildung der Führerscheinklassen C und CE werden folgende Sonderfahrten verlangt:

  • Solo (Klasse C): 3 x 45 Min. Überlandfahrt

  • Solo (Klasse C): 1 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • Solo (Klasse C): Nachtfahrt entfällt

  • Zug (Klasse CE): 5 x 45 Min. Überlandfahrt

  • Zug (Klasse CE): 2 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • Zug (Klasse CE): 3 x 45 Min. Nachtfahrt

C1
C1E
C
CE
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