Der Führerschein-antrag
Nachdem Sie sich bei uns zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Führerscheinstelle (Wohnsitzprinzip) einzureichen.
Landkreis Vorpommern-Rügen
Führerscheinstelle
Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
Durch den Antrag werden eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt. Sie werden nach Eintreffen der Prüferlaubnis von uns benachrichtigt. Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber schon zeitgleich erfolgen.
PKW und Motorrad Ausbildung
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen nötig:
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Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
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ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
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Nachweis über “Erste Hilfe Kurs”
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Personalausweis, vorhandener Führerschein
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Name der ausbildenden Fahrschule
Wer vor hat, seinen Führerschein nach Oktober 2017 um weitere Klassen zu erweitern, muss einen neuen „Erste-Hilfe-Kurs“ absolvieren. Die „EH-Bescheinigung“ (Neuer Erste-Hilfe-Kurs) ist für die Beantragung eines Führerscheins lebenslang gültig.
Die Gültigkeit der „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ erlischt 2 Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung der ,,Erste-Hilfe-Kurse" zum 21.10.2017
Fristablauf
Bitte beachten Sie, dass folgende Fristen beim Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen:
1. Antrag
Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle (Wohnsitzprinzip) einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben (frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters), geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. einer Woche der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muss die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
2. Theoretische und praktische Ausbildung
Nach Abschluss der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
3. Theoretische und praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.