Die C-Führerscheinklassen sind: C1, C1E, C und CE. Die Klasse C1E beschreibt die Kombination aus den Lkw der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse und einer maximalen Kombinationsmasse von 12.000 kg.
Die Klasse C ist die offene Lkw-Klasse, welche Besitzer zum Führen von Lkw über 3.500 kg befähigt. Nach oben hin ist keine Grenze gesetzt. Die Klasse CE beschreibt die Anhänger-Weiterführung der Klasse C. Damit dürfen Fahrerlaubnisbesitzer Anhänger mit unbegrenzter Masse bedienen.
(Dabei sind natürlich die Vorschriften der StVZO zu beachten)
Die jeweiligen C-Klassen unterscheiden sich jedoch im Mindestalter. Wer einen Lkw mit der Klasse C1 führen möchte, kann dies bereits ab 18 Jahren tun. Die Klasse C ist regulär mit 21 Jahren zu erlangen.
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Ein Kraftfahrzeug der Klassen C / C1 darf nur gewerblich genutzt werden, wenn eine Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorliegt.
Am 19. Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen grundlegend geändert. Dabei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen festgelegt. Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist nur noch für 5 Jahre gültig.
Wer den Führerschein der C und D-Klassen erlangen oder verlängern möchte, muss sich nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, welche die Eignung als Kraftfahrer ausschließen. Das gilt ebenso für Fahrer von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerblichen Ausflugsfahrten oder Reisen.