Trecker-Führerschein
Für die Arbeit in land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen gibt es zwei unterschiedliche Führerscheine, welche mit 16 Jahren erworben werden dürfen:
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Klasse L
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
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Es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich. Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff, zu à 90 Minuten.
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Klasse T
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Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h (für 16/17-Jährige nur 40 km/h)
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von
max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
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Es ist eine theoretische und praktische Ausbildung mit Prüfung erforderlich. Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff.
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