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Trecker-Führerschein

Für die Arbeit in land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen gibt es zwei unterschiedliche Führerscheine, welche mit 16 Jahren erworben werden dürfen:

Klasse L
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich. Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff, zu à 90 Minuten.

Klasse T
  • Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h (für 16/17-Jährige nur 40 km/h)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von

       max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder forstwirtschaftliche

       Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

 

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Es ist eine theoretische und praktische Ausbildung mit Prüfung erforderlich. Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff.

L
T
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