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PKW-Führerschein

Klasse B (PKW)

Der Führerschein Klasse B ist die „normale“ PKW-Fahrerlaubnis. Voraussetzung für den Erwerb: Sie müssen mind. 18 Jahre alt sein. Mit der Ausbildung beginnen dürfen Sie aber schon ½ Jahr vor Ihrem 18. Geburtstag.

Das gehört alles zu Ihrer Ausbildung:

  • Der Theorieunterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Stunden klassenspezifischem Zusatzstoff

  • Wie viele Fahrstunden jeder Schüler braucht, ist sehr unterschiedlich. Folgende Sonderfahrten müssen jedoch auf jeden Fall absolviert werden:

 

  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

  • 4 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt

BF 17 – Führerschein mit 17 – begleitetes Fahren für Klasse B

Fahrsicherheit wächst mit der Fahrerfahrung und diese muss im wahrsten Sinne des Wortes erst „erfahren“ werden. Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ kann die Fahrerfahrung in einem geschützten Rahmen aufgebaut werden und die Fahranfänger können zu einem sichereren Autofahrer heranreifen.

Antragstellung

  • Frühestens mit 16 ½ Jahren persönlich bei der Führerscheinstelle möglich

  • Nur Klasse B, B96, bzw. Klasse BE möglich, zusätzlich kann die Klasse A1 beantragt werden, Kombination mit Klasse A2 nicht möglich

Wie funktioniert das „Begleitete Fahren mit 17 Jahren“?

 

  • Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis (Beginn frühestens ab 16 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.)

  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. Der Personalausweis / Reisepass muss stets mitgeführt werden.

Voraussetzungen der Begleitpersonen (Anzahl nicht begrenzt)

  • Mindestalter 30 Jahre.

  • Seit den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. Der Führerschein ist während des Begleitens mitzuführen.

  • Begleitperson ist zum Zeitpunkt der Beantragung einer Fahrerlaubnis mit nicht mehr als  1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet.

  • Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen.

 

Wichtig:

Der Fahranfänger ist der Fahrer und damit verantwortlicher Fahrzeugführer. Er trifft die Entscheidungen beim Fahren, bei Verkehrsverstößen trägt er allein die Konsequenzen. Der Begleiter steht ausschließlich als Ansprechpartner, Rat oder kurze Hinweise erteilend, zur Verfügung.

Der Verlauf der Ausbildung:

Siehe Klasse B (PKW)

B 96 – Anhängerkurs B96 - ohne Prüfung

Wenn Sie einen Anhänger nutzen wollen, der schwerer ist als 750 kg (z.B. Wohnwagen), kommt für Sie evtl. die Führerscheinerweiterung B96 infrage. Anders als beim Führerschein Klasse BE, darf die Fahrzeugkombination aus Auto und Anhänger aber nicht mehr als 4,25 t zGG haben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (oder schon mit 17 Jahren bei Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17)

  • Vorbesitz des Führerscheins Klasse B

  • Teilnahme an einer Schulung mit 4,5 Praxisstunden (davon 1 Stunde im Realverkehr)

  • 2,5 Theoriestunden

Klasse BE (Anhänger)

Wenn Sie mit Ihrem PKW einen bis zu 3,5 t schweren Anhänger (z.B. Pferdeanhänger) ziehen möchten, benötigen Sie den Führerschein Klasse BE.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (oder schon mit 17 Jahren bei Teilnahme am Begleiteten Fahren  mit 17)

  • Vorbesitz des Führerscheins Klasse B bzw. Erwerb der Klassen B und BE

 

Ihr Fahrlehrer wird Sie optimal auf die praktische Prüfung vorbereiten, eine zusätzliche theoretische Prüfung entfällt. Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, hängt von Ihren Fähigkeiten und Lernfortschritten ab.

 

Folgende Sonderfahrten müssen jedoch auf jeden Fall absolviert werden:

 

  • 3 x 45 Min. Überlandfahrt,

  • 1 x 45 Min. Autobahnfahrt

  • 1 x 45 Min. Nachtfahrt

Klasse B
BF17
B96
BE
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